Goldmünzklausel

Goldmünzklausel
zur Sicherung gegen Währungsverfall bestimmte  Wertsicherungsklausel, nach der Zahlung nur in bestimmten Goldmünzen geleistet werden kann. Mangels verkehrsfähiger Goldmünzen ist eine G. heute unwirksam; es wird mit den im Zeitpunkt der Zahlung gültigen gesetzlichen Zahlungsmitteln gezahlt (§ 245 BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Goldklausel — Goldklausel,   Vertragsklausel, die zur Sicherung gegen Verluste durch Geldwertschwankungen bestimmt, dass die Zahlung in Feingoldmünzen (Goldmünzklausel, heute gegenstandslos) oder auf der Grundlage des Feingoldwertes (Goldwertklausel) erfolgen… …   Universal-Lexikon

  • Goldklausel — vertragliche Vereinbarung (⇡ Wertsicherungsklausel), dass eine Schuld (einschließlich Zinsen) in Gold bzw. Goldwert zurückzuzahlen ist. Arten: ⇡ Goldmünzklausel und ⇡ Goldwertklausel …   Lexikon der Economics

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